Steuerklasse V faktisch vom Tisch - Faktorverfahren lohnt sich

27.04.2017

„Etwas versteckt hinter dem Wortungetüm ‚Steuerbekämpfungsumgehungsgesetz‘ ist heute ein weiterer bedeutender Schritt zur Stärkung der finanziellen Situation von Frauen gelungen. Auf Initiative der Frauen Union wird Ehegatten der Wechsel der Steuerklasse erleichtert. Der Wechsel von der Steuerklassenkombination III/V zurück zu den Steuerklassen IV/IV ist künftig bereits nur auf Antrag eines Ehegatten möglich. Die hohen monatlichen steuerlichen Abzüge in der Steuerklasse V können so der Vergangenheit angehören. Die hohen Abzüge stellten bis dato eine starke Motivationsbremse für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung dar und erschwerten dadurch die Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit. Das ist auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und stärkt die eigenständige soziale Absicherung von Frauen“, erklärt Annette Widmann-Mauz, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands anlässlich der Verabschiedung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes im Deutschen Bundestag.

Auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld können so für Frauen zukünftig höher ausfallen. Denn diese Leistungen bemessen sich am letzten Nettogehalt. Haben die Ehepartner vorher nicht rechtzeitig die Steuerklasse gewechselt, müssen Frauen darüber hinaus hohe Einbußen hinnehmen.  Noch fairer ist die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor. Die Besteuerung für jeden Ehepartner ist dann schon bei den laufenden Gehaltszahlungen zutreffender.

... zum Weiterlesen den Link bei Mehr zum Thema anklicken ...