Verbot von Kinderehen in Deutschland

01.06.2017

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde heute vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung abschließend beraten. Die geltende Rechtslage wird mit dem Gesetz deutlich verschärft.

Die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette Widmann-Mauz MdB betont, dass Kinderehen im krassen Gegensatz zum Kindeswohl stehen. Mädchen und jungen Frauen wird so die Chance auf eine selbstbestimmte eigenverantwortliche Lebensgestaltung genommen. Die Frauen Union der CDU hatte bereits im vergangenen Sommer, als erste Zahlen über die Zunahme von Kinderehen in Deutschland bekannt wurden, ein umfassendes Konzept für ein Verbot von Kinderehen und den Schutz der Minderjährigen vorgestellt. Von Anfang an, stand für uns der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt, betonte Annette Widmann-Mauz.

Der jetzt mit den Koalitionspartnern gefundene Kompromiss soll Minderjährige besser schützen und Rechtsklarheit schaffen. In Deutschland können in Zukunft nur noch Volljährige eine Ehe eingehen. Das Ehemündigkeitsalter wird ausnahmslos von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen verbietet ausdrücklich auch eheähnliche religiöse oder traditionelle Rituale oder Verträge mit Kindern und Jugendlichen. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Bußgeldern bestraft.

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