Das Ehegattensplitting für „Alleinverdiener“ hat inzwischen wohl Seltenheitswert und sollte schon deshalb reformiert werden – als Familiensplitting mit den Kindern.
Die Ehe ist die staatlich zu fördernde, endlich besser und anders zu begünstigende Verantwor-tungsgemeinschaft. Das meint Artikel 6 des Grundgesetzes und nicht etwa einen steuerlichen Splittingvorteil, der in den meisten Doppelverdiener Ehen so unbedeutend ist, dass Jugendliche seltener heiraten und die Scheidungen zahlreicher sind als die Eheschließungen!
Die Familie ist auch heute noch die Kernzelle unserer Gesellschaft, unseres Staates, kein Steuersparmodell und keine Folge eines „überholten Familienbildes“. Es ist bequem, die Verantwortung für den Anderen nicht übernehmen zu müssen (schon gar nicht die Kosten) und den Staat (unter Umständen sogar die Pflegekräfte) verantwortlich für die Lücken zu machen. Dabei wird die Verantwortungsübernahme für die eigenen Kinder, für die eigenen Eltern, für die Gemeinschaft niemals ganz durch den Staat ersetzbar sein (bei noch so viel Geld und noch so viel Personal).
Wir können doch nicht in Urlaub fahren und uns gleichzeitig beschweren, dass die Kita-Betreuung auch Urlaub macht und die Senioren nicht einfach im Pflegeheim abgeben, weil wir keine Zeit mehr haben. Der Staat muss weniger fordern, sondern ganz anders fördern, auch besser regulieren und nicht weiter hin und her schieben von der Kommune, zum Land, zum Bund.
Wir müssen an die Wurzel, an den Auftrag zum Schutze von Ehe und Familie und diese Urzelle unseres Staates wirklich fördern; denn unsere Gemeinschaft schafft das nicht allein. Wir wissen doch, dass die staatlichen Ausweitungen zur Förderung von Ansprüchen an Andere, an Gemeinden und Arbeitgeber (bis hin zu Kinderkrankheitstagen) keine Probleme lösen (die durch das Ehegattensplitting sicher nicht entstanden und nicht mit dem Wegfall zu bezahlen wären!).
Nein, wenn wir kein Geld mehr haben, reicht das Geld drucken nicht und wir müssten ehrlicher untereinander sein, dass immer weniger machbar ist. Stattdessen sollte unser Gemeinwesen auf allen Ebenen anders fördern: Eigenleistung fordern und von staatlicher Seite prämieren. Da wären meines Erachtens 2.000 Euro anlässlich der Eheschließung und 3.000 Euro bei jeder Kindesgeburt (ausgezahlt von der Familienkasse oder dem Standesamt mit dem Dank des Staates für die Verantwortungsbereitschaft) schon finanziell für alle Sozialsysteme per Saldo sogar viel günstiger, als die weitere Finanzierung der Fehler.
Ich habe in der Presse am 16. Juli 2024 nur die Wiedergabe der Ausführungen der Bundesfami-lienministerin zur Abschaffung des Ehegattensplittings (wegen „überholten Familienmodells“!?) gelesen und kenne natürlich nicht die zugrundeliegenden Daten und Zahlen. Aber die grundgesetzliche Verpflichtung einer wirklichen Förderung der unerlässlichen Verantwortungsgemeinschaft des Einzelnen, der Familie und aller ist und bleibt existenziell für unsere Gesellschaft (über das klassische Familienmodell hinaus – für die „Ehe für Alle“, für Jeden!). Aber Forderungen nach Mindestlohn, nach Tarifbindung, nach Steuerermäßigung für ausländische Fachkräfte usw., lösen doch nicht diese Fehlentwicklungen, kosten aber sehr viel mehr Geld.
Durch Umkehr von Wirkung und Ursache wird sogar jegliche Lösung unmöglich. Wir als Staat, sollten ganz andere (Direkt-) Förderungen erwägen, anstatt verfassungswidrig etwas abzuschaffen, weil die Einen erst gar nicht heiraten und die Anderen sich direkt scheiden lassen! Der Staat kann doch niemals die Betreuung ganz ersetzen, was die verantwortungsvolle Familie leistet (und den Sozialsystemen erspart). Das Bundesfamilienministerium ist in besonderer Weise diesem Artikel 6 unseres Grundgesetzes verpflichtet und wir müssten alle parteiübergreifend die Ursachen erkennen, umkehren, um zumindest die fatalen Folgen aufzuhalten.
Namensbeitrag von Vera Rilke-Haerst, Leiterin des Arbeitskreises „Mentoring“ der Frauen Union Nordrhein-Westfalen und Vorsitzende der Frauen Union Rheinisch-Bergischer Kreis
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